ATLAS-Ausfuhranmeldung: Anleitung und Tipps | Zoll- und Exportwissen (2023)

Was genau ist die ATLAS-Ausfuhranmeldung und wofür wird sie gebraucht? In diesem Artikel finden Sie eine Anleitung, Tipps und Tricks zur ATLAS-Ausfuhranmeldung.

    Was versteht man unter der ATLAS-Ausfuhr?

    Mit der ATLAS-Ausfuhr können Sie unter anderem summarische Anmeldungen (Eingangs- und Ausgangsanmeldungen), summarische Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung und Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in die verschiedenen Zollverfahren bearbeiten und unmittelbar in elektronischer Form an die Zollverwaltung übermitteln.

    Die Antworten der Zollverwaltung – z. B. in Form von Bescheiden – erhalten Sie dann ebenfalls über ATLAS. Um ATLAS nutzen zu können, müssen Sie natürlich über entsprechende IT-Voraussetzungen (Hard- und Software) verfügen.

    (Video) Ausfuhrabwicklung

    Diese Artikel rund um das Zollrecht könnten Sie auch interessieren:

    • Carnet ATA, TIR, CPD: Definition, Bedeutung und Anwendung
    • Was ist ein AEO? Definition, Voraussetzungen, Nutzen

    Welche Softwareanbieter bieten die ATLAS-Ausfuhr an?

    Um ATLAS zu verwenden, benötigen Sie eine von der Zollverwaltung zertifizierte Software. Das Zertifizierungsverfahren wird dabei für jedes ATLAS Release eigenständig durchgeführt. Die Zollverwaltung veröffentlich auf ihrer Internetseite entsprechende Listen. Diese Listen sind derzeit grundsätzlich in 4 Bereiche gegliedert: ATLAS 8.7, ATLAS 8.8, AES 2.3 und AES 2.4. Die entsprechenden Listen enthalten Anbieter zertifizierter Software (die der Veröffentlichung zugestimmt haben), die Sie in den meisten Fällen bezahlen müssen.

    (Video) intellicon Zollmodul mit ATLAS Schnittstelle

    In der Folge lassen wir die kostenpflichtigen Programme außen vor und beschäftigen uns stattdessen mit der kostenlos verfügbaren Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA+) des Zolls.

    Welche Daten müssen Sie bei der elektronischen Ausfuhranmeldung angeben?

    Im Folgendem haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Informationen Sie hinsichtlich der einzelnen Felder bereitstellen müssen.

    DatenfeldDiese Informationen müssen Sie bereitstellen
    DetailHier müssen Sie das Güterkennzeichen (also die Listenposition) angeben. Achten Sie hier unbedingt auf Groß- und Kleinschreibung! Diese Angabe muss zwingend mit den Angaben in Ihrer Ausfuhrgenehmigung übereinstimmen.
    ReferenzDie Unterlagenreferenz setzt sich aus 3 einzelnen Angaben zusammen: Der Antragsnummer Ihrer Ausfuhrgenehmigung (7- oder 8-stellig). Dem Genehmigungstyp („DE“ oder „EU“). Dieser ergibt sich aus dem Rechtskreis der zugrunde liegenden Rechtsnorm. Bei einer Genehmigung nach deutschem Recht ist somit „DE“ anzumelden, Genehmigungen nach Gemeinschaftsrecht sind mit „EU“ zu kennzeichnen. Der Güterposition der jeweiligen Ausfuhrgenehmigung. Die Angabe erfolgt 3-stellig (z. B. für Güterposition 3: Angabe „003“) .
    ZusatzDieses Datenfeld ist vorgesehen für ergänzende Angaben des Anmelders (maximal 35 Zeichen). Hier ist beispielsweise die Verwendung von Allgemeinen Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten zu erklären.
    Gültig bisHier ist das Gültigkeitsende der Ausfuhranmeldung anzugeben.
    WertHier ist der tatsächliche Wert der von der Ausfuhranmeldung erfassten Güter anzugeben. Der Wert der Güter ist regelmäßig der Rechnungsbetrag. Kann der Wert nicht festgestellt werden, etwa weil kein Kaufgeschäft vorliegt, ist der statistische Wert der Güter im Sinne der Vorschriften über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (§ 2 Abs. 23 Außenwirtschaftsgesetz) heranzuziehen.
    MaßeinheitHier ist die in der Ausfuhrgenehmigung bezeichnete Maßeinheit anzugeben, sofern hinsichtlich der entsprechenden Güterposition eine mengenmäßige Begrenzung festgelegt wurde.
    MengeHier ist die zur Ausfuhr bestimmte Menge an Gütern anzugeben, sofern hinsichtlich der entsprechenden Güterposition eine mengenmäßige Begrenzung festgelegt wurde.

    3 Tipps: Wie beschleunigen Sie die elektronische Ausfuhranmeldung?

    Die Abwicklung der elektronischen Ausfuhranmeldung dauert oft lang und Informationen müssen mühsam zusammengesucht werden. Mit ein wenig Vorbereitung können Sie sich wertvolle Zeit und mühselige Rückfragen sparen.

    (Video) bevh-Webinar: Wie versende ich nach UK? Zoll- und steuerrechtliche Aspekte

    Tipp 1: Legen Sie sich Stammdaten an

    Nutzen Sie die Option zur Eingabe von Stammdaten. Legen Sie Kundenadressen und Waren im System an. Das ist schnell erledigt und erspart Ihnen später, diese bei jedem Mal wieder neu eingeben zu müssen. Gehen Sie dazu auf der Startseite zu dem Bereich „Stammdaten“ und wählen Sie z. B. den Punkt „Adressen anlegen“ aus. Sie können dort die Adresse Ihres Kunden eingeben. Zusätzlich vorhanden ist das Feld „TIN“ – die Abkürzung steht für Teilnehmeridentifikationsnummer. Durch das „TIN“-Feld haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden eine Zuordnungsnummer zuzuweisen. Verwenden Sie beispielsweise hier die Kundennummer Ihres Kunden, sind die Daten schnell und übersichtlich strukturiert.

    Später können Sie in Ihrer Ausfuhranmeldung bei der Eingabe des Empfängers das Menüfeld öffnen (Kästchen mit 3 Punkten). Wählen Sie hier Ihren Kunden aus oder geben Sie die TIN ein. Die Daten werden dann in Ihrer Ausfuhranmeldung übernommen. Bei den Waren können Sie die Stammdaten für die Ware unter dem Menüfeld „Warenbezeichnung“ auswählen.

    Tipp 2: Ähnliche Ausfuhranmeldungen können Sie duplizieren

    Haben Sie wiederkehrende Ausfuhranmeldungen zu erstellen (Kunde und Ware) oder ähnliche Sendungen, können Sie bestehende Ausfuhranmeldungen duplizieren und neu nutzen. Sie können die Datei kopieren und darin eventuell notwendige Modifizierungen vornehmen. Vermeiden Sie aber das Einschleichen von Fehlern bei der Zollanmeldung durch beispielsweise das Kopieren der Ausfuhranmeldung und überprüfen Sie gründlich, ob alle bestehenden Daten auch für die neu zu erfolgende Sendung gelten.

    (Video) Automatische Sanktionslistenprüfung mit SANSCREEN

    So duplizieren Sie Ihre Ausfuhranmeldung (IAA-Plus)

    1. Suchen Sie den Vorgang, den Sie in Ihrer IAA-Plus-Anwendung wiederverwenden möchten.
    2. Wählen Sie die MRN-Nummer (Vorgangsnummer) der Ausfuhranmeldung aus und speichern Sie sie auf Ihrem PC.
    3. Gehen Sie nun auf den Button „AM in die IAA-Plus laden“.
    4. Laden Sie nun die auf Ihrem PC gespeicherte Datei hoch.
    5. Das System prüft nun, ob die ausgewählte Datei verwendet werden kann.
    6. Falls nein, wählen Sie einen anderen Ausfuhrvorgang aus oder erstellen Sie eine neue Ausfuhranmeldung.
    7. Falls ja, wählen Sie den Punkt „Generieren einer neuen Ausfuhranmeldung“ aus.
    8. Die Ausfuhranmeldung wird übernommen und kann entsprechend bearbeitet werden.
    9. Nehmen Sie notwendige Änderungen vor und kontrollieren Sie alle Angaben.

    Tipp 3: Bereiten Sie die Erstellung der Ausfuhranmeldung vor

    Diese Checkliste hilft Ihnen, vorab alle benötigten Informationen und Unterlagen für die Zollanmeldung zusammenzustellen. So ersparen Sie sich lästige Rückfragen.

    Halten Sie Ihre Anmeldedaten bereit. Um mit der Eingabe zu beginnen, benötigen Sie die

    • EORI-Nummer
    • PIN
    • Elster-Zertifikat bzw. Elster-Stick

    Prüfen Sie, ob alle erforderlichen Informationen/Unterlagen vorliegen. Dazu gehören unter anderem:

    • Ausfuhr- und Ausgangszollstelle
    • Gewichte
    • Verpackungsdaten
    • Lieferbedingung
    • Zolltarifnummern der einzelnen Packstücke
    • Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag
    • statistischer Wert der Sendung
    • Transportart
    • exakte Warenbezeichnung

    Exportkontrolle

    • Ist die Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig oder die Lieferung verboten oder ergeben sich weitere Verpflichtungen aus der Exportkontrolle (z. B. Unterrichtungspflichten)? Dies kann z. B. bei gelisteten Dual-Use- oder Rüstungsgütern in Embargostaaten der Fall sein.
    • Liegt bei einer Genehmigungspflicht die benötigte Ausfuhrgenehmigung bereits vor?
    • Berücksichtigen Sie bei der Eingabe die Daten zur Ausfuhrgenehmigung (Detail, Referenz, Zusatz, gültig bis und Wert) und zu den Codierungen.
    • Gibt es notwendige firmenspezifische Angaben, die Sie berücksichtigen müssen?

    Wie melden Sie Ihre Einzelgenehmigungen bei der ATLAS-Ausfuhr richtig an?

    Haben Sie für einen geplanten Export eine Einzelgenehmigung erhalten, müssen Sie diese Genehmigung im Rahmen Ihrer Ausfuhranmeldung erklären. Gerade hinsichtlich dieser Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr bestehen immer wieder Unsicherheiten – das zeigen aktuell vermehrte Anfragen zu diesem Thema in der Redaktion. Wir haben deshalb die folgende Übersicht über die Codierungen für Sie vorbereitet:

    CodierungBeschreibung
    X002/DEEEinzelausfuhrgenehmigung für Güter des Anhangs I der EG-Dual-Use-VO Genehmigungspflicht nach Art. 3 EG-Dual-Use-VO
    X002/EU Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter des Anhangs I der EG-Dual-Use-VO sowie für nicht gelistete Güter Genehmigungspflichten nach Art. 3 EG-Dual-Use-VO sowie Art. 4 EG-Dual-Use-VO
    3LLA/82Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Güter des Teils 1 Abschn. B der Ausfuhrliste Genehmigungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
    3LLA/231Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Güter des Teils 1 Abschn. B der Ausfuhrliste zur wiederholten vorübergehenden Ausfuhr Genehmigungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 AWV
    3LLA/EUAusfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter in Ergänzung der in Anhang I der EG-Dual-Use-VO gelisteten Güter Genehmigungspflicht nach Art. 8 der EG-Dual-Use-VO
    8GGXGenehmigungspflichten nach § 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG)
    3LLB/81EAusfuhrgenehmigung des BAFA Genehmigungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV in Verbindung mit Teil I Abschn. A der Ausfuhrliste für Kriegswaffen des § 1 Abs. 1 KrWaff- KontrG in Verbindung mit der Anlage zum KrWaffKontrG (Kriegswaffenliste) zu verwenden in Verbindung mit der Codierung „8GGX“
    3LLB/231Ausfuhrgenehmigung des BAFA Genehmigungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV in Verbindung mit Teil I Abschn. A der Ausfuhrliste zur wiederholten vorübergehenden Ausfuhr von Kriegswaffen des § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG in Verbindung mit der Anlage zum KrWaffKontrG (Kriegswaffenliste) zu verwenden in Verbindung mit der Codierung „8GGX“
    3LLC/81EAusfuhrgenehmigung des BAFA für Waffen und sonstige Rüstungsgüter, die nicht in der Kriegswaffenliste genannt werden Genehmigungspflichten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV in Verbindung mit Teil I Abschn. A der Ausfuhrliste
    3LLC/231Ausfuhrgenehmigung des BAFA zur wiederholten vorübergehenden Ausfuhr von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern, die nicht in der Kriegswaffenliste genannt werden Genehmigungspflichten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV in Verbindung mit Teil I Abschn. A der Ausfuhrliste
    E020Ausfuhrgenehmigung für Feuerwaffen nach der VO (EU) Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung)
    C064/DEAusfuhrgenehmigung des BAFA für Güter des Anhangs II der Anti-Folter-VO (EG) Nr. 1236/2005 Genehmigungspflichten nach Art. 3 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1236/2005
    C064/EUAusfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter des Anhangs II der Anti-Folter-VO (EG) Nr. 1236/2005 Genehmigungspflichten nach Art. 3 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1236/2005
    E990/DEEAusfuhrgenehmigung des BAFA für Güter der Anhangs III oder IIIa der Anti-Folter-VO (EG) Nr. 1236/2005 Genehmigungspflichten nach Art. 5 Abs. 1 bzw. Art. 7b Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1236/2005
    E990/EUAusfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter der Anhangs III oder IIIa der Anti-Folter-VO (EG) Nr. 1236/2005 Genehmigungspflichten nach Art. 5 Abs. 1 bzw. Art. 7b Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1236/2005
    C052 und länderbezogene SubcodierungAusfuhrgenehmigung des BAFA für Güter und Technologien, die aufgrund der jeweiligen Embargoverordnung Einschränkungen unterliegen Genehmigungspflichten nach den jeweiligen Embargoverordnungen
    C052/EUAusfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter und Technologien, die aufgrund von Embargobeschränkungen gegen AF, BY, CI, GN, GW, IR, KP, LY, MM, RU, SD, SS, SY, ZW Einschränkungen unterliegen Genehmigungspflichten nach den jeweiligen Embargoverordnungen
    Top Articles
    Latest Posts
    Article information

    Author: Mr. See Jast

    Last Updated: 20/04/2023

    Views: 5995

    Rating: 4.4 / 5 (55 voted)

    Reviews: 94% of readers found this page helpful

    Author information

    Name: Mr. See Jast

    Birthday: 1999-07-30

    Address: 8409 Megan Mountain, New Mathew, MT 44997-8193

    Phone: +5023589614038

    Job: Chief Executive

    Hobby: Leather crafting, Flag Football, Candle making, Flying, Poi, Gunsmithing, Swimming

    Introduction: My name is Mr. See Jast, I am a open, jolly, gorgeous, courageous, inexpensive, friendly, homely person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.